Die Anwaltskanzlei Hallwilersee Rechtsanwälte hilft verhafteten Personen und deren Angehörigen bei Auslieferungsverfahren in der gesamten Deutschschweiz.

Verlangt eine ausländische Strafverfolgungsbehörde die Auslieferung eines sich in der Schweiz befindlichen Ausländers, so wird diese Person auf Anordnung des Bundesamt für Justiz (BJ) durch die Staatsanwaltschaft und Polizei verhaftet und in Auslieferungshaft verbracht.

Was sich nüchtern liest bedeutet in der Realität ausländischer Familien in der Schweiz: Lebenspartner, Vater, Mutter, Tochter oder Sohn kommen abends nicht nach Hause sondern befinden sich im Gefängnis. Im besten Fall werden die Angehörigen informiert und der Betroffene erhält die Erlaubnis zu telefonieren, im schlechtesten Fall werden die Angehörigen mit Verweis auf das Amtsgeheimnis von Behörde zu Behörde weitergereicht.

Ihr auf Auslieferung spezialisierter Rechtsanwalt unterstützt in dieser Situation sowohl die verhaftete Person wie auch deren Angehörige. Wir prüfen eingehend die Situation und zeigen Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen ein ungerechtfertigtes Verfahren zu wehren.

Kontaktieren Sie uns. Durch unsere langjährige Erfahrung im Führen von Auslieferungsverfahren bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft Aargau verfügen wir im Bereich Auslieferung über umfassende Kenntnis und einen grossen Erfolgsnachweis.