Vertretung von Opfern und Geschädigten als Privatkläger (Zivil- und oder Strafkläger) im Strafverfahren.

Sinnbildlich gesprochen waren Geschädigte und Opfer unter der alten Strafprozessordnung noch zu Fuss unterwegs, heute sitzen sie als Privatkläger im Strafverfahren unter neuem Recht auf einem E-Bike! Geschädigte und Opfer einer Straftat haben mit der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung als Privatklägerschaft (Zivilkläger- und oder Strafkläger) umfangreiche Mittel und Werkzeuge erhalten um am Strafverfahren teilzunehmen und dieses aktiv zu gestalten und zu beeinflussen. Es liegt aber auf der Hand, dass diese Werkzeuge erst in der Hand eines kompetenten Rechtsvertreters Ihre Wirkung zu entfalten vermögen.

Durch die langjährige Tätigkeit in der Untersuchungsführung in Strafverfahren bei der Kantonalen Staatsanwaltschaft Aargau sind uns diese Instrumente bestens vertraut. Wir verfassen für Sie präzise Anzeigen und reichen diese bei den richtigen Stellen ein, um ein Strafverfahren in Gang zu setzen und führen die Strafuntersuchung falls nötig in die richtige Richtung. Als Vertreter der Privatklägerschaft setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen und Ihr Recht als Opfer und Geschädigter einer Straftat ein, gegenüber allen Beschuldigten, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Dritten (Banken, Versicherungen etc.).

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren Möglichkeiten als Privatkläger an einem Strafverfahren teilzunehmen.