Das Honorar der Anwaltskanzlei Hallwilersee Rechtsanwälte wird nach Zeitaufwand oder nach Anwaltsgebührentarif berechnet.

Das übliche Grundhonorar pro Stunde beträgt CHF 250.- zuzüglich Auslagen und MWST. Bei der Mandatseröffnung wird mit der Klientschaft eine entsprechende Honorarvereinbarung schriftlich getroffen.

Verfügt die Klientschaft nur über eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten, so kann im Familienrecht beim zuständigen Familiengericht ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (URP) gestellt werden.

Im Strafrecht besteht bei eingeschränkten finanziellen Mitteln die Möglichkeit der amtlichen Verteidigung sowie der unentgeltlichen Vertretung der Privatklägerschaft.

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie zu diesen Punkten gerne und klären für Sie ab, ob in Ihrem konkreten Fall Aussicht auf unentgeltliche Rechtspflege (URP), amtliche Verteidigung oder unentgeltliche Vertretung der Privatklägerschaft besteht.